Finanzierung der Betreuung von Herbst-Zeitlos

Finanzierung

Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, führen wir mit Ihnen vorab ein Beratungsgespräch. Hierbei sprechen wir über die mögliche Finanzierung und die genaue Einsatzplanung.

Wie können Sie unsere Leistungen finanzieren?

Sie können alle unsere Dienstleistungen natürlich privat bezahlen.

oder aber…

Wenn Sie einen Pflegegrad durch Ihre Krankenkasse genehmigt haben, haben Sie neben Ihrem Pflegegeld noch weitere Ansprüche auf verschiedene Leistungen Ihrer Kasse.

Entlastungsleistung / Betreuungsleistung

Sie haben einen Pflegegrad (1 bis 5)?
Dann haben Sie Anspruch auf monatlich 125,-€.
Diesen Betrag bekommen Sie nicht direkt von Ihrer Kasse ausbezahlt, sondern Sie können sich dafür Leistungen „einkaufen“. Dazu muss der Anbieter der Dienstleistungen von den Kassen zugelassen sein – wie z.B. Herbst-Zeitlos e.V..
Sie bekommen die Unterstützung, die Sie wünschen (über Herbst-Zeitlos z.B. Einkaufshilfe, Arztbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, regelmäßiger Besuchsdienst) und unser Verein rechnet die Dienstleistung auf Wunsch (siehe unten: Servicepauschale) direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie bekommen also für die 125,-€ bei Herbst-Zeitlos e.V. wöchentlich für ca. 1½ bis 2 Stunden Unterstützung, die Sie nicht privat bezahlen müssen.

Noch gut zu wissen: die nicht genutzte monatliche Entlastungsleistung summiert sich auf und bleibt Ihnen bis Ende Juni des Folgejahres erhalten.

Verhinderungspflege

Sie haben den Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 seit mindestens ½ Jahr genehmigt?
Dann haben Sie Anspruch auf eine Verhinderungspflege von 1.612,-€ pro Jahr.
Eine Verhinderungspflege ist das, was das Wort schon besagt – ist Ihre Pflegeperson verhindert, können Sie sich stattdessen Hilfe von anderer Seite holen.
Auch hier gilt der gleiche Ablauf wie bereits oben beschrieben – Sie sagen uns, was Sie brauchen – wir erbringen die Leistung und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Kasse ab.

Noch gut zu wissen:
Die Verhinderungspflege gilt nicht für Pflegegrad 1.
Die Verhinderungspflege gilt immer aufs Jahr gesehen und verfällt zum Jahresende.
Die Kurzzeitpflege kann zur Hälfte als Verhinderungspflege genutzt werden (806,-€).

Sowohl für die Entlastungsleistung als auch für die Verhinderungspflege gilt – die Inanspruchnahme mindert nicht Ihr Pflegegeld.

Kombileistung/Umwandlung der Sachleistung

Sie brauchen noch mehr Unterstützung, die Entlastungsleistung und die Verhinderungspflege reichen nicht aus? Sie haben einen Pflegegrad 2 bis 5 und haben Kombileistung bei Ihrer Kasse beantragt?

Dann haben wir noch die Möglichkeit, durch Umwandlung der Sachleistung für Sie weitere Hilfeleistungen zu erbringen.
Die Höhe des Betrages ist dabei vom Pflegegrad sowie von eventueller Versorgung durch einen Pflegedienst abhängig.
Diese Art der Abrechnung beeinflusst die Höhe des Ihnen ausgezahlten Pflegegeldes.
Wir beraten Sie gerne in diesem schwierigen Terrain, wenn Sie Fragen haben.

Gut zu wissen für private Rechnungen:

Die Rechnungen von Herbst-Zeitlos e.V. können von der Einkommensteuer des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20% steuerabzugsfähig sind.