Finanzierung der Betreuung von Herbst-Zeitlos

Finanzierung

Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, führen wir mit Ihnen vorab ein Beratungsgespräch. Hierbei sprechen wir über die mögliche Finanzierung und die genaue Einsatzplanung.

Wie können Sie unsere Leistungen finanzieren?

Sie können alle unsere Dienstleistungen natürlich privat bezahlen.

oder aber…

Wenn Sie einen Pflegegrad durch Ihre Krankenkasse genehmigt haben, haben Sie neben Ihrem Pflegegeld noch weitere Ansprüche auf verschiedene Leistungen Ihrer Kasse.

Entlastungsleistung / Betreuungsleistung

Sie haben einen Pflegegrad (1 bis 5)?
Dann haben Sie Anspruch auf monatlich 131,-€.
Diesen Betrag bekommen Sie nicht direkt von Ihrer Kasse ausbezahlt, sondern Sie können sich dafür Leistungen „einkaufen“. Dazu muss der Anbieter der Dienstleistungen von den Kassen zugelassen sein – wie z.B. Herbst-Zeitlos.
Sie bekommen die Unterstützung, die Sie wünschen und unsere gemeinnützige Organisation rechnet die Dienstleistung auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Noch gut zu wissen:
Die nicht genutzte monatliche Entlastungsleistung summiert sich auf und bleibt Ihnen bis Ende Juni des Folgejahres erhalten.

Verhinderungspflege

Seit dem 1. Juli 2025 sind die Voraussetzungen für Verhinderungspflege deutlich einfacher. Es gelten nur noch drei Bedingungen:

  • die pflegebedürftige Person besitzt mindestens Pflegegrad 2,
  • wird überwiegend zuhause betreut
  • eine bei der Pflegekasse gemeldete Pflegeperson fällt aus.

Die Gründe für die Verhinderungspflege sind flexibel – von Krankheit über Urlaub bis zu beruflichen oder privaten Verpflichtungen.

Statt eines getrennten Budgets gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad und kann nach Bedarf flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.

Noch gut zu wissen:
Die Verhinderungspflege gilt immer aufs Jahr gesehen und verfällt zum Jahresende.

Sowohl für die Entlastungsleistung als auch für die Verhinderungspflege gilt – die Inanspruchnahme mindert nicht Ihr Pflegegeld.

Kombileistung/Umwandlung der Sachleistung

Sie brauchen noch mehr Unterstützung, die Entlastungsleistung und die Verhinderungspflege reichen nicht aus? Sie haben einen Pflegegrad 2 bis 5 und haben Kombileistung bei Ihrer Kasse beantragt?

Dann haben wir noch die Möglichkeit, durch Umwandlung der Sachleistung für Sie weitere Hilfeleistungen zu erbringen.
Die Höhe des Betrages ist dabei vom Pflegegrad sowie von eventueller Versorgung durch einen Pflegedienst abhängig.
Diese Art der Abrechnung beeinflusst die Höhe des Ihnen ausgezahlten Pflegegeldes.
Wir beraten Sie gerne in diesem schwierigen Terrain, wenn Sie Fragen haben.

Gut zu wissen für private Rechnungen:

Die Rechnungen von Herbst-Zeitlos können von der Einkommensteuer des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20% steuerabzugsfähig sind.